Bei einem Urlaub außerhalb Deutschlands – auch in Europa – ist es sinnvoll, eine Auslandskrankenversicherung privat abzuschließen. Diese Empfehlung spricht die AOK Hessen aus. Denn die European Health Insurance Card (EHIC) auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte deckt in besonderen Fällen nicht alles ab.
Die AOK Hessen erhielt für 2023 fast 4.400 Anträge, um die im Urlaub entstandenen Behandlungskosten zu erstatten. Dabei handelt es sich sehr oft um nicht absehbare Notfälle oder Verletzungen, die zu teilweise recht hohen Ausgaben vor Ort geführt haben. Doch kann die Gesetzliche Krankenversicherung nur jene Beträge ausgleichen, die auch im jeweiligen Urlaubsland übernommen worden wären. Ein frühzeitiger Rücktransport beispielsweise gehört nicht dazu. Behandlungen in privaten Einrichtungen sind ebenfalls nicht abgesichert, und das kommt zum Beispiel in der Türkei recht oft vor. Etwa 20 Prozent der beantragten Summen sind deshalb nicht erstattbar.
Passagiere sind privat
Wie hoch die Kosten für die Behandlung im Ausland sind, hängt vom Aufenthaltsort, den Beschwerden und der Komplexität der therapeutischen Maßnahmen ab. So können bei einem Klinikaufenthalt schnell mehrere tausend Euro anfallen. Kostspielig sind zum Beispiel Skiunfälle in Österreich, die zumeist in Spezialkliniken behandelt und operiert werden. Auch auf Schiffsreisen fallen erhöhte Gebühren an, da die Ärztinnen und Ärzte dort immer privat abrechnen.
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