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Giriş Tarihi : 06-11-2023 23:58

Mehr Routine in hessischen Kliniken

Transparenzkarte der AOK zeigt Auswirkungen bestehender und neuer Mindestmengen

Mehr Routine in hessischen Kliniken

 

Die Anhebung der sog. Mindestmenge für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr führt dazu, dass hessenweit zwei Geburtsstationen keine Berechtigung zur weiteren Versorgung im kommenden Jahr erhalten. Laut „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK liegt die hessenweite Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen dann bei neun.

„Die Konzentration der Versorgung auf Kliniken mit hohen Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Überlebenschancen von sehr kleinen Frühgeborenen. Denn die wissenschaftlichen Studien zeigen deutlich, dass bei einer höheren Fallzahl die Komplikationsraten und das Sterberisiko der behandelten Kinder geringer sind“, betont Dr. Isabella Erb-Herrmann, Vorstandsmitglied der AOK Hessen. Sie ergänzt: „Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Anhebung der Mindestmengen zeigt jetzt Wirkung – und das ist im Sinne der Patientensicherheit absolut sinnvoll.“

Mindestmengen zeigen erwünschte Wirkung

Eine weitere Konzentration findet im kommenden Jahr laut Mindestmengen-Transparenzkarte bei den komplexen Eingriffen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) statt. 2024 müssen hier zwei hessische Kliniken aus der Versorgung ausscheiden. „Auch hier zeigt sich deutlich die Wirksamkeit der Mindestmengen-Regelungen, denn bei den Pankreas-Operationen greift die endgültige Erhöhung der Mindestmenge auf 20 Eingriffe pro Jahr erst 2025. Viele Kliniken scheiden aber jetzt schon aus der Versorgung aus, weil sich abzeichnet, dass sie die nötigen Vorgaben nicht erfüllen können. Auch das ist dann eine Frage der Versorgungsqualität“, erläutert Isabella Erb-Herrmann. Bei den Stammzell-Transplantationen sinkt die Zahl der zur Operation berechtigten Klinikstandorte von sieben auf fünf. Das liegt insbesondere daran, dass ab 2024 die Transplantation autologer Stammzellen keine Mindestmengen-Leistung mehr ist. Keine Veränderung gibt es bei den Nierentransplantationen und Knieendoprothesen, die weiterhin an drei bzw. 68 Standorten in Hessen durchgeführt werden dürfen.

Neue Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen

Erstmals greifen im kommenden Jahr zwei neu eingeführte Mindestmengen, deren Auswirkungen ebenfalls in der „Mindestmengen-Transparenzkarte“ dargestellt werden: Für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs gilt ab 2024 eine Mindestmenge von 50 Fällen pro Jahr, die dann 2025 noch einmal auf 100 Fälle jährlich angehoben wird. Für das kommende Jahr haben insgesamt 25 Klinik-Standorte in Hessen die Erlaubnis zur Durchführung der Brustkrebs-Operationen erhalten. „Es ist gut, dass die Mindestmenge schrittweise angehoben wird und 2025 auf dem Niveau liegen soll, das auch die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung einer Klinik als Brustkrebs-Zentrum verlangt. Dann wird sich die Zahl der zur OP berechtigten Kliniken voraussichtlich noch mal deutlich verringern“, so Isabella Erb-Herrmann. „Die Patientinnen profitieren von der Konzentration dieser Operationen, denn die Mindest-Fallzahlen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine höhere Überlebenschance der behandelten Frauen.“ Neu ist auch die Mindestmenge für thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs bei Erwachsenen, die im Jahr 2024 bei 40 Fällen pro Jahr liegt. Auf dieser Basis haben insgesamt 13 Klinik-Standorte in Hessen im kommenden Jahr eine positive Prognose und damit eine OP-Erlaubnis erhalten. Auch bei den Lungenkrebs-OPs ist bereits eine weitere Anhebung der Mindestmenge auf 75 Fälle jährlich im Jahr 2025 beschlossen worden.

Hintergrund der Transparenzkarte

Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, müssen den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Erlaubnis für Eingriffe für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzte. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus strukturellen oder personellen Gründen. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt.

Gemeinsamer Bundesausschuss berät über zusätzliche Mindestmengen

  1. vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25 Fälle pro Jahr, ab 2025 40 Fälle), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (15 Fälle pro Jahr, ab 2025 20 Fälle) sowie die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25 Fälle pro Jahr). Ab 2024 greifen zudem erstmals die Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen (50 Fälle pro Jahr, ab 2025 100 Fälle) und für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr, ab 2025 75 Fälle). Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung zusätzlicher Mindestmengen zur Durchführung von Herztransplantationen und zu Darmkrebs-Operationen. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.

Zur Mindestmengen-Transparenzkarte: www.aok.de/pp/mindestmengen

 

 

Abbildung: Mindestmengen-Regelungen führen zur Konzentration von Leistungen

 

Standorte

2023

Standorte

2024

Veränderung

2023/2024

Lebertransplantation (inklusive Teilleber-Lebendspende)

1

1

keine

Nierentransplantation (inklusive Lebendspende)

3

3

keine

Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene (Speiseröhre)

8

8

keine

Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene (Bauchspeicheldrüse)

24

22

- 8,3 %

Allogene Stammzelltransplantation bei Erwachsenen*

7

5

-28,6 %

Kniegelenk-Totalendoprothesen

68

68

keine

Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g

11

9

-18,2 %

Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Mamma-CA-Chirurgie)

-

25

-

Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen

-

13

-

*Ab 2024 bezieht sich die Mindestmenge nur noch auf Transplantationen von allogenen Stammzellen. Die Transplantation von autologen Stammzellen ist keine Mindestmengen-Leistung mehr.

 

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